Kurzgutachten für Immobilien

Immobilienbewertung für Wohn- und Gewerbeimmobilien

Immobilienbewertung anfragen


Kurzgutachten für Immobilien

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie schätzen lassen und fragen sich „Was ist meine Immobilie wert?„. Immer wenn Sie ein Wertgutachten für private Zwecke, wie beispielsweise den Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigen oder im Fall von Erbschafts- oder Scheidungsfällen eine außergerichtliche Einigung anstreben, eignet sich ein Kurzgutachten.

Sie erhalten mit einem Kurzgutachten einen verlässlichen Wert Ihrer Immobilie. Das Gutachten ist allerdings weniger umfangreich und damit auch kostengünstiger als ein Verkehrswertgutachten.

Was ist ein Kurzgutachten?

Das vom Immobiliengutachter erstellte Kurzgutachten ist ein Wertgutachten, in welchem der Marktwert einer Immobilie festgelegt wird. Ein Kurzgutachten ist quasi eine „abgespeckte“ Version des Verkehrswertgutachten. Die Wertermittlung der Immobilie erfolgt auch im Kurzgutachten anhand der drei normierten Wertermittlungsverfahren: 

  • das Vergleichswertverfahren
  • das Sachwertverfahren
  • das Ertragswertverfahren

Aufgrund der geringeren Tiefe des Gutachtens wird ein Kurzgutachten vor Gericht nicht anerkannt und eignet sich daher nicht für rechtliche Auseinandersetzungen.

✓ Ihr Vorteil: Die Kurzgutachten der KRAUSE  Immobilienbewertung sind ausführlicher (20–30 Seiten) als durchschnittliche Kurzbewertungen. So können Sie sich ein umfassendes Bild der Bewertung machen und alle Inhalte nachvollziehen.

Eine Besichtigungen vor Ort findet bei einer Kurzbewertung immer statt. Nur so kann die Bewertung Ihrer Immobilie so präzise und realistisch wie möglich vorgenommen werden. 

Welche Kosten fallen bei einem Kurzgutachten für Haus oder Wohnung an?

Die genaue Höhe der Kosten für ein Gutachten ist immer vom Umfang der Wertermittlung abhängig und lässt sich deshalb nur individuell bestimmen.

✓ Ihr Vorteil: Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir mit Ihnen alle wichtigen Punkte für die Erstellung des Kurzgutachtens für Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Auf dieser Grundlage fertigen wir ein individuelles und kostengünstiges Angebot zur Festpreisgarantie für Sie an.
Ihr Vorteil: Bei einem höheren Arbeitsaufwand als ursprünglich angenommen, bleibt es für Sie beim vereinbarten Preis.

Wann wird ein Kurzgutachten benötigt?

Situationen für die Erstellung eines Kurzgutachtens sind:

  • Immobilienbewertung bei einer Scheidung ohne Rechtsstreit
  • Immobilienbewertung bei einer Erbschaft ohne Rechtsstreit
  • Immobilienbewertung beim Kauf oder Verkauf
  • Immobilienbewertung bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen

Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen?

Immobilienbewertung

Bei offenen Fragen helfen wir Ihnen gerne und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme:
Kontaktieren Sie uns jetzt
Telefon: +49 (0) 160 – 800 6113

E-Mail: info@immobilienbewertung-krause.de