Verkehrswertgutachten für Immobilien

Immobilienbewertung für Wohn- und Gewerbeimmobilien

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Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB für Immobilien ist immer sinnvoll, wenn Sie ein Wertgutachten zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, oder wenn es eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung über den Wert einer Immobilie gibt.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten, auch Marktwertgutachten genannt, ist ein von einem Immobiliengutachter erstelltes Wertgutachten, in welchem der Marktwert einer Immobilie festgelegt wird. Dabei erfolgt die Wertermittlung der Immobilie anhand von drei definierten Wertermittlungsverfahren:

  • das Vergleichswertverfahren
  • das Sachwertverfahren
  • das Ertragswertverfahren

Welches Wertermittlungsverfahren der Immobilienbewertung zugrunde gelegt wird, ist abhängig von der Art der Immobilie. 

Ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) beinhaltet alle Anforderungen, die an ein Gutachten zur Immobilienbewertung gestellt werden. Es ist die umfangreichste Gutachtenerstattung, bei der alle Kriterien gewürdigt werden müssen, die der Gesetzgeber in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften zur Immobilienbewertung verlangt. Es gibt eine sehr präzise Einschätzung zum Wert und den baulichen Gegebenheiten zur Immobilie ab. Aus diesem Grund ist ein Verkehrswertgutachten, im Gegensatz zum Kurzgutachten gerichtlich anerkannt.

Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?

Verkehrswertgutachten sind grundsätzlich zu erstellen:

  • zur Vorlage bei Gericht
  • bei Betreuungsangelegenheiten
  • zur Vorlage bei Finanz- und Steuerbehörden
  • bei Ehescheidungen
  • bei Erbauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten
  • bei Schenkungen
  • bei komplexen Vermögensumschreibungen / Vermögensübergängen
  • ggfs. zur Vorlage bei einem Kreditgeber (Bank)
  • ggfs. zur Vorbereitung eines Ankaufs oder Verkaufs (wenn sich die Parteien nicht einig sind)

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